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VG Wiesbaden, 29.10.2002 - 4 J 1933/02.A (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert; Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts; Gegenstandswert einer Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94
Asylverfahren - Gegenstandswert - Abschiebungsschutz
Auszug aus VG Wiesbaden, 29.10.2002 - 4 J 1933/02
In allen anderen Fällen, in denen die Asylanerkennung nicht Gegenstand des Verfahrens ist, beträgt der Gegenstandswert nach § 83 b Abs. 2 Satz 2 AsylVfG 3.000,00 DM (vgl. BVerwG DVBl 1994, 537).
- VG Wiesbaden, 20.02.2009 - 7 O 60/09 Der erkennende Richter hat zuletzt am 29.10.2002 (4 J 1933/02.A(2)) entschieden, dass in einem Erinnerungsverfahren, das im Zusammenhang mit einer Kostenfestsetzung in einem Prozesskostenhilfeverfahren stand, auch eine reformatio in peius zulässig sei.
- VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
Folgeverfahren - bestandskräftige Feststellung eines Abschiebungshindernisses im …
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 83b AsylVfG), sind den Beteiligten entsprechend den Anteilen ihres Obsiegens und Unterliegens aufzuerlegen (§§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei das Gericht davon ausgeht, dass die zweite Variante des § 83b Abs. 2 Satz 1 AsylVfG a.F. bzw von § 30 Satz 1 RVG nur isolierte sonstige Klagen betrifft, bei einer Klage nach der ersten Variante also sinnvoll zu quoteln ist (…so auch Thür. OVG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 KO 275/01 -; VG Wiesbaden,Beschl. v. 29.10.2002 - 4 J 1933/02.A -), wobei nach seiner Überzeugung auf den Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG und der Abschiebungsandrohung 1/3 des Gesamtgegenstandswertes entfällt.